Angebot
Sozialpädagogische Familienbegleitung
«Eine Sozialpädagogische Familienbegleitung bietet unmittelbare Entlastung, persönliche Beratung und Ermutigung, hilft interne und externe Ressourcen, z.B. zur Alltagsbewältigung zu erschliessen und will insgesamt dazu beitragen, dass das Zusammenleben innerhalb einer Familienkonstellation besser gelingt.
Das übergreifende Ziel ist es, die Bedingungen des Aufwachsens junger Menschen durch Entwicklung der Erziehungs- und Lebensführungskompetenzen der Eltern (Sorgeberechtigten) zu verbessern. Eine fühlbare Entlastung und die Anerkennung der von den Eltern erbrachten Bewältigungsleistungen sind dazu oft wichtige Voraussetzungen.
Sozialpädagogische Familienbegleitung soll dazu dienen, die Situation junger Menschen so weit zu verbessern, dass auf eine Fremdunterbringung verzichtet werden kann.»
Aus dem Buch «Sozialpädagogische Interventionen in Familien» von Klaus Wolf. Eine leicht abgeänderte Definition, die meiner Vorstellung und Herangehensweise sehr entspricht.
Begleitete Ausübung des Besuchsrechts
Eltern, denen die elterliche Sorge oder die faktische Obhut nicht zusteht, haben das Recht und die Pflicht, ihre Kinder in regelmässigen Abständen zu sehen. Es gibt Gründe, aus denen ein Elternteil die gemeinsame Zeit mit seinen Kindern nicht allein verbringen darf. In dieser Situation begleite ich den Elternteil bei der Betreuung seiner Kinder, um eine konfliktfreie Begegnung zu ermöglichen.
Begleitete Übergabe bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts
Sind Begegnungen zwischen den Eltern nicht möglich oder zu konfliktbelastet, ist es manchmal notwendig, dass die Übergaben der Kinder durch eine Fachperson begleitet oder auch ganz übernommen werden. Ich biete diese Dienstleistung ebenfalls an.